Über uns

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Ziel einer Partei oder einer Gruppe verwandter Parteien ist es, die Mehrheit im Parlament zu erhalten (Koalitionsparteien, Mehrheitspartei) und damit den politisch beherrschenden Einfluss zu gewinnen; ihre Gegner im Parlament sind dann die im Wahlkampf unterlegenen Oppositionsparteien. Das Wechselspiel der Parteien ist eine der Grundvoraussetzungen des modernen Verfassungslebens, besonders des parlamentarischen Systems. Gemäß Art. 21 GG muss die innere Ordnung aller Parteien der Bundesrepublik Deutschland demokratischen Grundsätzen entsprechen. Als bestimmender Faktor erscheint in den demokratischen Parteien die Gesamtheit der Parteimitglieder, die durch ihre Delegierten den Parteikongress bilden und die Organe der Partei (Vorstand, Ausschüsse, Funktionäre) bestimmen oder kontrollieren, während umgekehrt in den diktatorischen Einparteiensystemen alle Macht in den Händen der Parteiorgane liegt. Anderen Parteien wird jede echte Betätigung unmöglich gemacht, wenn sie nicht überhaupt verboten werden. - Die Parteien sind bestrebt, durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung, durch Gewinnung neuer Anhänger und durch Verfechtung ihrer Ziele in den Parlamenten u. a. öffentlichen Körperschaften ihre Zwecke zu erreichen; die nötigen Mittel werden durch Beiträge und Spenden der Mitglieder und sympathisierender Kreise aufgebracht, manchmal auch erzwungen. Dazu gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auch staatliche Zuschüsse zu den Wahlkampfkosten der Parteien.